Masern

Liebe Eltern,

alle Kinder unserer Einrichtung müssen gegen Masern geimpft worden sein. Ein Nachweis ist von Ihnen zu erbringen.

Spätestens zum ersten Elternabend im neuen Schuljahr ist der Impfpass oder eine Bescheinigung mitzubringen. 

Sie erhalten dann dieses Formular als Nachweis. 


formblatt_masern.pdf

Infektionsschutz - Meldepflichtige Krankheiten

Meldepflichtige Krankheiten: infektionskrankheiten.pdf


Wiederzulassungstabelle: gesundheitsamt_burgenlandkreis_meldepflichtige_krankheiten.pdf

Corona-Pandemie 2020

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung


Wie gefährlich ist das Virus?

  • Bei den meisten Menschen ist die Krankheit nicht so schlimm. Und sie werden wieder gesund. 
  • Die Krankheit ist so ähnlich wie eine Grippe: Die Menschen haben Husten und Fieber. Sie sind oft sehr müde. Und können schlecht atmen.
  • Das hilft den meisten Menschen mit der Krankheit schon: Ausruhen. Viel trinken. Und Medikamente gegen Fieber nehmen.

Wie und wo kann man krank werden?
  • Wenn Sie Menschen nahe kommen. Und diese Menschen krank sind. Dann können Sie die Krankheit auch bekommen.
  • Wenn Sie an Orten waren, wo viele Menschen die Krankheit haben. Dann bekommen Sie die Krankheit vielleicht auch. Wenn Sie dort weg bleiben, bekommen Sie die Krankheit vielleicht nicht.
  • Das Virus ist auch in Deutschland angekommen. Hier können Sie auch krank werden.
Wie kann ich mich und andere Menschen schützen?
  • Fühlen Sie sich krank? So wie bei einer Grippe. Dann bleiben Sie zu Hause. Und bleiben Sie weg von anderen Menschen. Wenn das geht. Wenn Sie einen Arzt brauchen: Rufen Sie bei Ihrer Haus-Ärztin oder Ihrem Haus-Arzt an. Immer zuerst anrufen! Das ist wichtig. Besonders wenn Sie sich mit dem neuen Corona-Virus angesteckt haben.
  • Passen Sie auf, wenn Menschen Husten, Schnupfen und Fieber haben. Auch wenn das nur eine Erkältung oder Grippe ist. Gehen Sie lieber ein Stück weg von diesen Menschen.
  • Wenn Sie niesen oder husten müssen: Halten Sie den Arm vor Nase und Mund. Nicht die Hand! Oder benutzen Sie ein Taschentuch. Und werfen Sie das Taschentuch in einen Müll-Eimer mit Deckel.
  • Gehen Sie mit den Händen nicht ins Gesicht. Oder an den Mund, an die Augen oder an die Nase.
  • Waschen Sie oft Ihre Hände. Besonders nach dem Nase Putzen, Niesen oder Husten. Nehmen Sie immer Wasser und Seife. Und waschen Sie die Hände lange genug.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/BMG-BZgA_Coronavirus_LeichteSprache.pdf)

Kopfläuse

"Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie verpflichtet, so schnell wie möglich die Leitung der Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes zu informieren (vgl. IfSG §34 Abs. 5). Die rasche Information ist wichtig, damit die Leitung der Einrichtung alles Nötige unternehmen kann, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse in der Einrichtung zu verhindern. Umgekehrt werden auch Sie umgehend informiert, wenn in der Schule oder Kita Ihres Kindes ein Kopflausbefall auftritt. Sie werden dann von der Leitung oder dem pädagogischen Personal der Einrichtung aufgefordert, den Kopf Ihres Kindes genau zu kontrollieren und – falls Sie „fündig werden“ – den Kopflausbefall entsprechend den empfohlenen Maßnahmen zu behandeln.

Ein Kind, bei dem Kopflausbefall festgestellt wurde, darf die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn durch dieses Kind keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr zu befürchten ist (vgl. IfSG §35 Abs. 1)." 

(Quelle: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/begleitmassnahmen/kopflaeuse-im-ifsg/) 


Eine Bescheinigung, dass eine Kopflausbehandlung erfolgte, ist notwendig, damit das Kind wieder die Schule besuchen darf. Nutzen Sie das Formular unten! Gerne können Sie auch eine ärztliche Bescheinigung beim Kinderarzt ausstellen lassen. 

 

zur Lektüre: kopflaeuse_infos.pdf

 

 

Formular für Eltern: kopflausbefall.pdf




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