Erlass Erziehungsmittel
In unserem pädagogischen Alltag sind Erziehungsmittel immer dann notwendig, wenn die Klassen- oder Schulregeln verletzt werden. Welche Erziehungsmittel wir anwenden dürfen, kann im entsprechenden Erlass nachgelesen werden.
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen können von der Klassenkonferenz beschlossen werden, wenn Erziehungsmittel nicht mehr ausreichen. Ordnungsmaßnahmen sind gem. Schulgesetz:
1. Verweis
2. zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht für 2 bis 5 Tage mit häuslicher Aufgabenerledigung
3. Überweisung in eine parallele Lerngruppe oder Klasse
4. Überweisung an eine andere Grundschule
5. Ausschluss von allen Schulen des Landes
In der Verordnung ist das Prozedere genau beschrieben.