Nächster Elternabend

 

Einladung zur 2. Elternversammlung der Schulanfänger 2026

 

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

am 29. Oktober 2025 vergangenen Jahres haben wir Ihnen bereits unser Schulkonzept in

einem ersten Kennlern-Elternabend vorgestellt.

Nun freuen wir uns herzlich, Sie zu einer weiteren Veranstaltung am

 

                        Mittwoch, den 20. Mai 2026 um 18.00 Uhr

 

in unsere Schule einladen zu dürfen. Dabei ist Ihre Teilnahme sehr wichtig.

 

Themen:

 

-       Organisatorik: Einschulung, Schulregeln und Hausordnung, Stundentafel und           

        Schulfächer, Schulspeisung

-       Schulsozialarbeit und Zusammenarbeit mit dem Hort

-       Benötigte Materialien, Bücherzettel, Sonstiges

 

Für die benötigten Verbrauchsmaterialien der Erstklässler erbitten wir an diesem Abend den Betrag von 25,00 €.

 

Schulanmeldung

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres (d.h. ab 1.8.2027) schulpflichtig.

Sie müssen Ihr Kind im Jahr vor der Einschulung in der Schule des Einzugsgebietes, in dem Sie wohnen, anmelden.
Sollten Sie eine andere Grundschule für Ihr Kind wünschen, teilen Sie uns das auf dem Anmeldeformular am Tag der Anmeldung mit.
Wir benötigen von beiden Sorgeberechtigten die Unterschriften.

Sollten Sie über das alleinige Sorgerecht verfügen, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit. 

Bitte denken Sie selbstständig an eine zeitnahe Anmeldung für den Hort spätestens bis zum März des Vorjahres der Einschulung!

Beispiel: Ihr Kind wird zum Schuljahr 2027/2028 eingeschult. Eine Anmeldung ist spätestens im März 2026 notwendig. 

 

 

Die Anmeldung zum Schuljahr 2027/2028 wird am 18.01.2026 stattfinden. Sie erhalten die Formulare per Post, füllen diese aus und beachten, dass die Unterschriften beider Sorgeberechtigter vorhanden sind, fügen eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes hinzu und übergeben uns diese bitte am Anmeldungstag. 


Achten Sie bitte darauf, dass Sie alle Formulare vollständig abgeben!!!

 

-->Sollte ihr Kind die GS Burgwerben oder Spergau besuchen sollen, ist eine Kopie der Aufnahmebestätigung der Freien Evangelischen Schule bzw. der Spergauer Grundschule vorzulegen. 


--> Sollte eine andere öffentliche Schule als unsere gewählt werden (Bergschule, Herderschule, Langendorf, Leißling, Großkorbetha, Uichteritz, Tagewerben) ist eine Begründung einzutragen. 

 

Außerdem müssen wir die Geburtsurkunde Ihres Kindes einsehen und kopieren. Bitte mitbringen!


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Bitte lesen Sie dazu auch die gesetzlichen Grundlagen: 

 

Kommentierter Auszug aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.
Kinder, die bis zum 30. Juni das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel eine Grundschule im Gebiet des Schulträgers (die Stadt Weißenfels), in dem sie wohnen.

Die Sorgeberechtigten melden ihr schulpflichtig werdendes Kind bis zum 1. März des Vorjahres der Einschulung bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Sie stellen das Kind dabei persönlich vor.

 

 

Anmeldetermine können Sie in der Regel im Januar/ Februar dem „Wochenspiegel“, dem Amtsblatt und ggf. der „Mitteldeutschen Zeitung“ oder den Informationstafeln der Kindertagesstätten entnehmen.

 

 

Auszug aus der Schulbezirksverzichtssatzung vom 22.07.2011 (WSF-ABl. Nr. 7/2011, S.3), zuletzt geändert durch Satzung vom 18.05.2012 (WSF-ABl. Nr.5/2012, S.4)

 

Der Schulträger verzichtet seit dem Schuljahr 2012/2013 auf die Festlegung von Schulbezirken, hat aber Kapazitätsgrenzen für die Grundschulen festgelegt. Sofern an einer Grundschule mehr schulpflichtige Kinder angemeldet werden, als aufgenommen werden können, erhalten die Kinder den Vorrang, für welche die ausgewählte Schule auch die nächstgelegene Grundschule ist. Nachrangig können auch weitere Kinder berücksichtigt werden. Nachzulesen in der o.g. Satzung:

 

siii91_schulbezirksverzicht.pdf


Zum Zwecke der wohnungsnahen Aufnahme werden folgende räumliche Bereiche für die nächstgelegene Grundschule in der Satzung festgelegt:


Albert-Einstein-Grundschule
Weißenfels mit folgenden Straßen:
(alle Grundstücke) von Albert-Költzsch-Straße, Albert-Lortzing-Straße, Am
Birkenwäldchen, Am Blümer, Am Eichberg, Am Forsthaus, Am Kämmereihölzchen,
Am Krug, Am Saaleblick, Am Storchennest, An der Beude, An der Schleuse,
Bachstraße, Bahnstaße Weißenfels-Naumburg, Bauernweg, Bei Beuditz, BeuditzPassage, Beuditzstraße, Beuditz-Vorstadt, Brahmsweg, Caroline-Neuber-Straße,
Erfurter Straße, Erich-Weinert-Straße, Ernst-Hentschel-Straße, Ferberstraße, FranzSchubert-Straße, Friedrichsstraße (alle Grundstücke mit ungeraden Hausnummern);
(alle Grundstücke) von Große Deichstraße, Güldene Hufe, Gustav-Adolf-Straße,
Händelstraße, Hanns-Eisler-Straße, Harnischstraße, Haydnstraße, Heinrich-SchützStraße, Hermannsgarten, Hirsemannplatz, Hirsemannstraße, Hugo-Wolf-Straße,
Johann-Beer-Straße, Johannes-R.-Becher-Straße, Joh.-Philipp-Krieger-Straße, KarlHoyer-Straße, Kirschweg, Kleine Deichstraße, Ladegaststraße, Leopold-Kell-Straße,
Lindenweg, Lisztstraße, Lutherplatz, Lutherstraße, Max-Lingner-Straße,
Melanchthonstraße, Moritz-Hill-Straße, Mozartstraße, Naumburger Straße, Neue
Straße, Paul-Lincke-Weg, Regerstraße, Richard-Strauss-Weg, Richard-WagnerStraße, Robert-Schumann-Straße, Rudolf-Götze-Straße, Schulstraße,
Telemannstraße, Thomas-Müntzer-Straße, Waltherstraße, Zimmerstraße, Zur
Beuditzmühle



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