Einschulungsfeier
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
unsere Einschulungsfeier findet am 15.08.2026 um 9.30 Uhr in der Stadthalle der Stadt Weißenfels statt. Sicher sind Sie und Ihre Kinder schon ganz gespannt darauf.
Auch wir freuen uns schon sehr. Die Kinder warten sicher schon sehnsüchtig auf die Zuckertüte, welche die Klassenlehrerin dem Kind zur Feier überreicht. Bitte geben Sie die Zuckertüten (mit deutlich sichtbarer Namensbeschriftung, auch mit Nachnamen) am
Haupteingang von 8.15 Uhr bis 8.45 Uhr bei den Lehrkräften ab.
Da genügend Plätze zur Verfügung stehen, gibt es keine Personenbegrenzung. Aber denken Sie daran, dass alle Einschüler an diesem Tag begleitet werden.
Vor der Stadthalle warten Sie bitte am Haupteingang und geben Ihr Kind bei den Lehr-kräften und den pädagogischen Mitarbeiterinnen ab 9.00 Uhr ab. Die Begleitpersonen betreten dann die Stadthalle und dürfen auf der Ihnen zugewiesenen Tribüne Platz nehmen.
Bitte beachten Sie, dass alle Gäste eines Kindes beieinandersitzen sollten. Die Platzor-ganisation erfolgt in Ihrer Verantwortung.
Es folgen zunächst einleitende Worte, bevor die Kinder klassenweise einziehen. Nach der Feierstunde verlassen die Kinder zuerst die Halle, gefolgt von den Familien.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und freuen uns schon sehr auf Sie und besonders auf die kleinen ABC-Schützen.
In der ersten Unterrichtswoche haben Ihre Kinder Montag bis Mittwoch 1. bis 4. Stunde Unterricht und in der 5. Stunde wird eine Betreuung eingerichtet. Ab Donnerstag finden 5 Unterrichtsstunden statt.
Eine schöne Zeit und einen guten Start wünscht herzlich
das Team der Albert Einstein Grundschule
Nächster Elternabend
Einladung zur 2. Elternversammlung der Schulanfänger 2026
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
am 29. Oktober 2025 vergangenen Jahres haben wir Ihnen bereits unser Schulkonzept in
einem ersten Kennlern-Elternabend vorgestellt.
Nun freuen wir uns herzlich, Sie zu einer weiteren Veranstaltung am
Mittwoch, den 20. Mai 2026 um 18.00 Uhr
in unsere Schule einladen zu dürfen. Dabei ist Ihre Teilnahme sehr wichtig.
Themen:
- Organisatorik: Einschulung, Schulregeln und Hausordnung, Stundentafel und
Schulfächer, Schulspeisung
- Schulsozialarbeit und Zusammenarbeit mit dem Hort
- Benötigte Materialien, Bücherzettel, Sonstiges
Für die benötigten Verbrauchsmaterialien der Erstklässler erbitten wir an diesem Abend den Betrag von 25,00 €.
Schulanmeldung
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres (d.h. ab 1.8.2027) schulpflichtig.
Sie müssen Ihr Kind im Jahr vor der Einschulung in der Schule des Einzugsgebietes, in dem Sie wohnen, anmelden.
Sollten Sie eine andere Grundschule für Ihr Kind wünschen, teilen Sie uns das auf dem Anmeldeformular am Tag der Anmeldung mit.
Wir benötigen von beiden Sorgeberechtigten die Unterschriften.
Sollten Sie über das alleinige Sorgerecht verfügen, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit.
Bitte denken Sie selbstständig an eine zeitnahe Anmeldung für den Hort spätestens bis zum März des Vorjahres der Einschulung!
Beispiel: Ihr Kind wird zum Schuljahr 2027/2028 eingeschult. Eine Anmeldung ist spätestens im März 2026 notwendig.
Die Anmeldung zum Schuljahr 2027/2028 wird am 18.01.2026 stattfinden. Sie erhalten die Formulare per Post, füllen diese aus und beachten, dass die Unterschriften beider Sorgeberechtigter vorhanden sind, fügen eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes hinzu und übergeben uns diese bitte am Anmeldungstag.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie alle Formulare vollständig abgeben!!!
-->Sollte ihr Kind die GS Burgwerben oder Spergau besuchen sollen, ist eine Kopie der Aufnahmebestätigung der Freien Evangelischen Schule bzw. der Spergauer Grundschule vorzulegen.
--> Sollte eine andere öffentliche Schule als unsere gewählt werden (Bergschule, Herderschule, Langendorf, Leißling, Großkorbetha, Uichteritz, Tagewerben) ist eine Begründung einzutragen.
Außerdem müssen wir die Geburtsurkunde Ihres Kindes einsehen und kopieren. Bitte mitbringen!
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Bitte lesen Sie dazu auch die gesetzlichen Grundlagen:
Kommentierter Auszug aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.
Kinder, die bis zum 30. Juni das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel eine Grundschule im Gebiet des Schulträgers (die Stadt Weißenfels), in dem sie wohnen.
Die Sorgeberechtigten melden ihr schulpflichtig werdendes Kind bis zum 1. März des Vorjahres der Einschulung bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Sie stellen das Kind dabei persönlich vor.
Anmeldetermine können Sie in der Regel im Januar/ Februar dem „Wochenspiegel“, dem Amtsblatt und ggf. der „Mitteldeutschen Zeitung“ oder den Informationstafeln der Kindertagesstätten entnehmen.
Auszug aus der Schulbezirksverzichtssatzung vom 22.07.2011 (WSF-ABl. Nr. 7/2011, S.3), zuletzt geändert durch Satzung vom 18.05.2012 (WSF-ABl. Nr.5/2012, S.4)
Der Schulträger verzichtet seit dem Schuljahr 2012/2013 auf die Festlegung von Schulbezirken, hat aber Kapazitätsgrenzen für die Grundschulen festgelegt. Sofern an einer Grundschule mehr schulpflichtige Kinder angemeldet werden, als aufgenommen werden können, erhalten die Kinder den Vorrang, für welche die ausgewählte Schule auch die nächstgelegene Grundschule ist. Nachrangig können auch weitere Kinder berücksichtigt werden. Nachzulesen in der o.g. Satzung:
siii91_schulbezirksverzicht.pdf
Zum Zwecke der wohnungsnahen Aufnahme werden folgende räumliche Bereiche für die nächstgelegene Grundschule in der Satzung festgelegt:
Albert-Einstein-Grundschule
Weißenfels mit folgenden Straßen:
(alle Grundstücke) von Albert-Költzsch-Straße, Albert-Lortzing-Straße, Am
Birkenwäldchen, Am Blümer, Am Eichberg, Am Forsthaus, Am Kämmereihölzchen,
Am Krug, Am Saaleblick, Am Storchennest, An der Beude, An der Schleuse,
Bachstraße, Bahnstaße Weißenfels-Naumburg, Bauernweg, Bei Beuditz, BeuditzPassage, Beuditzstraße, Beuditz-Vorstadt, Brahmsweg, Caroline-Neuber-Straße,
Erfurter Straße, Erich-Weinert-Straße, Ernst-Hentschel-Straße, Ferberstraße, FranzSchubert-Straße, Friedrichsstraße (alle Grundstücke mit ungeraden Hausnummern);
(alle Grundstücke) von Große Deichstraße, Güldene Hufe, Gustav-Adolf-Straße,
Händelstraße, Hanns-Eisler-Straße, Harnischstraße, Haydnstraße, Heinrich-SchützStraße, Hermannsgarten, Hirsemannplatz, Hirsemannstraße, Hugo-Wolf-Straße,
Johann-Beer-Straße, Johannes-R.-Becher-Straße, Joh.-Philipp-Krieger-Straße, KarlHoyer-Straße, Kirschweg, Kleine Deichstraße, Ladegaststraße, Leopold-Kell-Straße,
Lindenweg, Lisztstraße, Lutherplatz, Lutherstraße, Max-Lingner-Straße,
Melanchthonstraße, Moritz-Hill-Straße, Mozartstraße, Naumburger Straße, Neue
Straße, Paul-Lincke-Weg, Regerstraße, Richard-Strauss-Weg, Richard-WagnerStraße, Robert-Schumann-Straße, Rudolf-Götze-Straße, Schulstraße,
Telemannstraße, Thomas-Müntzer-Straße, Waltherstraße, Zimmerstraße, Zur
Beuditzmühle
- Die Schulleitung -

